Datenschutzbestimmung der TSF-Phoenix Lütjenburg e. V. | Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg

Datenschutzbestimmung der TSF-Phoenix Lütjenburg e. V.

§ 1 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

Die Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg e. V. (in Zukunft TSF genannt) erheben, verarbeiten und nutzen Daten ihrer Mitglieder nur für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke. Die insoweit relevanten Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System, auf das die Geschäftsstelle der TSF, die Mitglieder des TSF-Vorstandes und von diesem dazu gesondert ermächtigte Personen Zugriff haben, gespeichert. Zugriffsrechte dürfen nur erteilt werden, soweit dies zur Erfüllung der Vereinszwecke notwendig oder aus anderen Gründen datenschutzrechtlich zulässig ist.
Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten, soweit es zur Wahrung berechtigter Vereinsinteressen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die TSF und von ihnen mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte achten darauf, dass bei der Datenverarbeitung schutzwürdige Belange der betroffenen Mitglieder berücksichtigt werden. Die mit der Datenverarbeitung befassten Personen sind auf die Beachtung des Datengeheimnisses schriftlich zu verpflichten.

§ 2 Interne Weitergabe von Daten

Die im vereinseigenen EDV-System der TSF gespeicherten Daten werden zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des TFS mit der ausdrücklichen Maßgabe, dass die Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden, den zuständigen Beauftragten und Trainern im Verein zur Verfügung gestellt.

§ 3 Weitergabe von Daten an Dachorganisationen

Als Mitglied des TSH und des DTV stellt die TSF dem LSV, dem DTV sowie dessen Unterorganisationen und Fachverbänden mit besonderer Aufgabenstellung die zur Sicherung der satzungsmäßigen Zwecke notwendigen personen- und vereinsbezogenen Daten zur Verfügung.

§ 4Veröffentlichung von Daten

Von Mitgliedern des Vorstandes, den vom Vorstand bestellten Beauftragten, Wertungsrichtern, Trainern und Übungsleitern sowie Turnierpaaren kann für die Dauer der Übernahme der Tätigkeit oder der Teilnahme am Sportbetrieb die Funktion, Name und Vorname, eine von den Personen selbst bestimmte Kontaktadresse sowie die Kommunikationsdaten wie Telefon-, Telefax- und Mobiltelefonnummer und Email-Adresse sowie ein Foto im Internet oder in gedruckter Form veröffentlicht werden.
Von allen Mitgliedern der TSF können Fotos aus der Zeit ihrer Mitgliedschaft, die sich auf ihre Teilnahme am Trainingsbetrieb oder einer anderen Veranstaltung der TSF beziehen im Internet oder in gedruckter Form veröffentlicht werden.
Einer Veröffentlichung der Kommunikationsdaten wie Telefon-, Telefax- und Mobiltelefonnummer sowie Email-Adresse sowie der Fotos kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.

Von den TSF können Turnierergebnisse der Turnierpaare sowohl in gedruckter Form als auch im Internet veröffentlicht werden. Dabei können Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität, Vereinszugehörigkeit der Turniertänzer sowie das erreichte Ergebnis angegeben werden. Zusätzlich informieren die TSF Presseorgane sowie die Fachorgane des TSH und des DTV mit seinen Untergliederungen über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse.

§ 6 Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten im Internet

Bei der Veröffentlichung von Daten im Internet sind ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden, da die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen und somit die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten im Internet nicht gesichert ist.

§ 7 Informationspflichten der Verbandsmitglieder

Um die Aktualität der gemäß § 1 erfassten Daten zu gewährleisten, sind die Mitglieder Funktionsträger, Wertungsrichter, Trainer und Übungsleiter sowie Turnierpaare verpflichtet, Veränderungen umgehend den TSF oder einem vom Vorstand der TSF mit der Datenverarbeitung beauftragten Dritten mitzuteilen.